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Bildungsgutschein

   Alles über den Bildungsgutschein!



Wir beraten Sie gern. Rufen sie uns an 0511 131 68 53


   Was ist der Bildungsgutschein?
Seit dem 1.1.2003 können von den Arbeitsberatern/-innen und Arbeitsvermittlern/-innen der Arbeitsämter für Bezugsberechtigte (siehe „Wer bekommt einen Bildungsgutschein?“) Bildungsgutscheine ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus

   Wie sieht ein Bildungsgutschein aus?
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, Auszug aus BA I FW 210 – 12/2002


Bildungsgutschein.pdf (15 kb)



   Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein?
Wer bezugsberechtigt ist (siehe „Wer bekommt einen Bildungsgutschein?“), bekommt seinen Bildungsgutschein persönlich, i.d.R. im Rahmen der Beratung, von seinem/-r Arbeitsberater/-in am Arbeitsamt ausgestellt. Damit bestätigt der/die Arbeitsberater/-in dem/der Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins eine prognostizierte Verbleibsquote von 70% in Bezug auf die persönliche und Arbeitsmarkt bedingte Integrationsfähigkeit.


   Was mache ich mit dem Bildungsgutschein?
Der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins erhält i.d.R. vom/-n der Arbeitsberater/-in zusätzlich eine Liste mit zugelassenen Bildungsträgern ausgehändigt, die dem Bildungsziel entsprechen und mit ihrem Bildungsangebot im zeitlichen und räumlichen Gültigkeitszeitraum liegen. Interessenten/-innen und Inhaber/-innen von Bildungsgutscheinen setzen sich mit einem oder mehreren dieser Bildungsträger in Verbindung und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin. Hat sich der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins für einen Bildungsträger entschieden, lässt er/sie den Bildungsgutschein durch den/die Qualifizierungsberater/-in des Bildungsträgers ergänzend ausfüllen. Der ausgefüllte Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitsamt eingereicht werden. Andernfalls verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit.


   Welchen Vorteil hat der Bildungsgutschein für den/die Interessenten/-in
Neu ist, dass sich der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins seinen Bildungsträger, sofern der Bildungsträger und dessen Lehrgang zugelassen sind und der Lehrgang dem Bildungsziel entspricht, selbst aussuchen kann.
Die Auswahl des richtigen Bildungsträgers ist nicht immer leicht, daher hat der Bildungs-Fairbund eine kostenlose Beratung, um die Entscheidung anhand von erfolgsrelevanten Fakten treffen zu können.

   Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten?
Der Bildungsgutschein hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Danach verliert er seine Gültigkeit. Gleiches gilt auch, wenn der Bildungsgutschein nicht vor Maßnahmenbeginn mit den ausgefüllten Ergänzungen durch den Bildungsträger, beim Arbeitsamt eingereicht wurde. Beginnt eine gewünschte Weiterbildung nicht im zeitlichen Gültigkeitsbereich, ist ein neuer Bildungsgutschein erforderlich.
In Bezug auf die Auswahl eines Bildungsträgers kann im Allgemeinen ein Bildungsgutschein nur bei einem Bildungsträger im Tagespendelbereich eingelöst werden. Ein Bildungsträger außerhalb des Tagespendelbereich ist möglich, sofern dies explizit auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist.

   Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Wenn im Rahmen der zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitsamt abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt wurde, erhält der/die Arbeitssuchende vom/-n der Arbeitsberater/-in einen Bildungsgutschein. Neben der Notwendigkeit, über die der/die Arbeitsberater/-in befindet und die sich danach bemisst, ob eine Weiterbildung das geeignetste Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellt, obliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen auch den verfügbaren Mittel eines Arbeitsamtes bzw. eines/-r Arbeitsberaters/-in für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW).

   Wieso gibt es den Bildungsgutschein?
Mit dem Bildungsgutschein kann der/die Interessent/-in (in einem gewissen Rahmen) selber entscheiden, bei welchem Bildungsträger er/sie an einer Weiterbildung teilnehmen möchte. Damit erwartet sich die Bundesanstalt für Arbeit mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern und eine gesteigerte Qualität in der Weiterbildung. Dies setzt jedoch voraus, dass finanzielle Mittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung stehen, also Bildungsgutscheine von den Arbeitsämtern ausgegeben werden.





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